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   OVG Niedersachsen, 11.08.2011 - 10 LB 370/08   

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https://dejure.org/2011,13873
OVG Niedersachsen, 11.08.2011 - 10 LB 370/08 (https://dejure.org/2011,13873)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.2011 - 10 LB 370/08 (https://dejure.org/2011,13873)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 2011 - 10 LB 370/08 (https://dejure.org/2011,13873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahme - Betriebsprämie nach der Betriebsprämienregelung EGV 1782/2003

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 1 Nr. 1782/2003/EG; Art. 36 Abs. 1 Nr. 1782/2003/EG
    Ermittlung der Größe landwirtschaftlich genutzter Flächen nach dem Feldblock-System

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der Größe landwirtschaftlich genutzter Flächen nach dem Feldblock-System

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermittlung der Größe landwirtschaftlich genutzter Flächen nach dem Feldblock-System

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Meiningen, 14.07.2016 - 2 K 515/12

    Landwirtschaftliche Subventionen; hier: Beihilfefähigkeit einer

    Für die Ermittlung der Größe eines Feldblocks sind deshalb allein dessen Außengrenzen und Lage maßgeblich, anhand derer die Flächengröße errechnet wird (OVG Lüneburg, Urt. v. 11.08.2011, 10 LB 370/08, juris, Rn. 23, 24, 25).

    Wird festgestellt, dass eine Teilfläche des Feldblocks, für den eine bestimmte Größe einmal ermittelt worden ist, nicht alle Beihilfevoraussetzungen erfüllt, d.h. die anerkennungsfähige landwirtschaftliche Nutzfläche letztlich kleiner ist, ist auch nur der Feldblock mit dieser Größe der Beihilfegewährung zu Grunde zu legen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.08.2011, 10 LB 370/08, juris, Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2020 - 10 LA 14/19

    Beihilfefähige Fläche; Dauergrünland; Grünfutterpflanzen

    Die Höhe eines mit Hilfe dieser Fläche tatsächlich erlangten Direktzahlungsanspruchs wird durch die nach der genannten Norm festgelegte maximal beihilfefähige Fläche nur nach oben begrenzt (zur Bedeutung und Funktion der Referenzparzelle vergleiche auch Senatsurteil vom 11.08.2011 - 10 LB 370/08 -, juris Rn. 23 ff.).

    Insoweit hätte es der Klägerin im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht oblegen, zeitnah zu den von der Beklagten bei der Vor-Ort-Kontrolle getroffenen Feststellungen eine andere Auffassung zu den tatsächlichen Verhältnissen in geeigneter Weise zu dokumentieren, um diese später den behördlichen Feststellungen entgegenhalten zu können und letztlich die von ihr behauptete landwirtschaftliche Nutzung nachzuweisen (Senatsurteil vom 11.08.2011 - 10 LB 370/08 -, juris Rn. 26 und 29; VG Lüneburg, Urteil vom 28.06.2019 - 1 A 15/16 -, juris Rn. 29).

  • VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20
    Ihm hätte im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht oblegen, zeitnah zu den von dem Beklagten im Rahmen der Örtlichen Sachverhaltsaufklärung getroffenen Feststellungen eine andere Auffassung zu den tatsächlichen Verhältnissen in geeigneter Weise zu dokumentieren, um diese später den behördlichen Feststellungen entgegenhalten zu können (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. August 2011 - 10 LB 370/08 - juris, Rn. 26 und 29; VG des Saarlandes, Urteil vom 8. Mai 2017 - 1 K 43/16 - juris, Rn. 39; VG Meiningen, Urteil vom 14. Juli 2016 - 2 K 515/12 Me - juris, Rn. 47).
  • VG Arnsberg, 05.02.2019 - 3 K 4895/16
    vgl. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 8. Mai 2017 - 1 K 43/16 -, juris, Rn. 39, unter Verweis auf VG Göttingen, Urteil vom 27. November 2008 - 2 A 31/08 -, OVG Lüneburg, Urteil vom 11. August 2011 - 10 LB 370/08 -, VG Meiningen, Urteil vom 14. Juli 2016 - 2 K 515/12 Me - und VG Weimar, Urteil vom 6. April 2016 - 8 K 818/15 We -, jeweils juris.
  • VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 634/19
    Dem Kläger hätte im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht oblegen, zeitnah zu den von der Beklagten bei der Vor-Ort-Kontrolle getroffenen Feststellungen eine andere Auffassung zu den tatsächlichen Verhältnissen in geeigneter Weise zu dokumentieren, um diese später den behördlichen Feststellungen entgegenhalten zu können (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. August 2011 - 10 LB 370/08 - juris, Rn. 26 und 29; VG des Saarlandes, Urteil vom 8. Mai 2017 - 1 K 43/16 - juris, Rn. 39; VG Meiningen, Urteil vom 14. Juli 2016 - 2 K 515/12 Me - juris, Rn. 47).
  • VG Saarlouis, 08.05.2017 - 1 K 43/16

    Landwirtschaftliche Subventionen für Dauergrünland; Förderungsfähigkeit

    Tut er dies nicht, sondern lässt mehrere Vegetationsperioden mit der Folge verstreichen, dass sich nunmehr der damalige Zustand der Flächen nicht mehr feststellen lässt, trifft ihn die Folge der Nichterweislichkeit (vgl. VG Göttingen, Urt. V. 27.11.2008 - 2 A 31/08 -, juris Rz. 57; OVG Lüneburg, Urt.v. 11.8.2011 -10 LB 370/08-, juris Rz. 26; VG Meiningen, Urt. v. 14.7.2016 - 2 K 515/12 Me -, juris; VG Weimar, Urt. v. 6.4.2016 - 8 K 818/15 We -).
  • VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 768/20
    Dem Kläger hätte im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht oblegen, zeitnah zu den von dem Beklagten im Rahmen der Örtlichen Sachverhaltsaufklärung getroffenen Feststellungen eine andere Auffassung zu den tatsächlichen Verhältnissen in geeigneter Weise zu dokumentieren, um diese später den behördlichen Feststellungen entgegenhalten zu können (vgl. zu Direktzahlungen: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. August 2011 - 10 LB 370/08 - juris, Rn. 26 und 29; VG des Saarlandes, Urteil vom 8. Mai 2017 - 1 K 43/16 - juris, Rn. 39; VG Meiningen, Urteil vom 14. Juli 2016 - 2 K 515/12 Me - juris, Rn. 47).
  • VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 A 15/16

    Basisprämie; Dauergrünland; Gebietskulisse; Heide; krautartige Pflanze; krautig;

    Insoweit hat es dem Kläger im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht oblegen, zeitnah zu den von der Beklagten bei der Vor-Ort-Kontrolle getroffenen Feststellungen eine andere Auffassung zu den tatsächlichen Verhältnissen in geeigneter Weise zu dokumentieren, um diese später den behördlichen Feststellungen entgegenhalten zu können (Nds. OVG, Urt. v. 11.8.2011 - 10 LB 370/08 -, juris Rn. 26 und 29; VG des Saarlandes, Urt. v. 8.5.2017 - 1 K 43/16 -, juris Rn. 39; VG Meiningen, Urt. v. 14.7.2016 - 2 K 515/12 Me -, juris Rn. 47).
  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2018 - 19 K 1775/16

    Zahlungsansprüche; Direktzahlungen; landwirtschaftliche Tätigkeit; Dauergrünland;

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11. August 2011 - 10 LB 370/08 -, RdL 2012, 18; VG Meiningen, a.a.O.
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